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   BGH, 25.10.1972 - 2 StR 422/72   

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https://dejure.org/1972,527
BGH, 25.10.1972 - 2 StR 422/72 (https://dejure.org/1972,527)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1972 - 2 StR 422/72 (https://dejure.org/1972,527)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1972 - 2 StR 422/72 (https://dejure.org/1972,527)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verbot der Schlechterstellung - Ersetzung der Unterbringung in einer Heilanstalt oder Pflegeanstalt im zweiten Urteil durch die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 42 b, § 42 e; StPO § 358 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 38
  • NJW 1973, 107
  • MDR 1973, 149
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.02.1954 - 4 StR 755/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.10.1972 - 2 StR 422/72
    Ob das auch dann gilt, wenn der Austausch dem Antrag des Angeklagten entspricht (vgl. BGHSt 5, 312), bleibt dahingestellt.

    Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat allerdings in der von der Strafkammer herangezogenen Entscheidung vom 11. Februar 1954 (BGHSt 5, 312) eine Ausnahme von den dargelegten Grundsätzen zugelassen.

  • BGH, 07.01.1955 - 5 StR 638/54
    Auszug aus BGH, 25.10.1972 - 2 StR 422/72
    Dem Verschlechterungsverbot liegt der Gedanke zugrunde, daß der Angeklagte bei seiner Entscheidung darüber, ob er von einem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch machen soll, nicht durch die Besorgnis beeinträchtigt werden darf, es könne ihm durch die Einlegung des Rechtsmittels ein Nachteil entstehen (BGHSt 7, 86).
  • BGH, 08.01.1952 - 1 StR 755/51

    Umwandlung einer Zuchthausstrafe in eine Gefängnisstrafe von längerer Dauer -

    Auszug aus BGH, 25.10.1972 - 2 StR 422/72
    Eine solche Abwägung dürfte ebensowenig wie bei den Strafen (vgl. BGHSt 2, 96) auf eine konkret-individuelle Betrachtungsweise abstellen, bei der es auch auf die Empfindlichkeit des Angeklagten für die eine oder die andere Reaktion auf sein mit Strafe bedrohtes Verhalten ankäme.
  • RG, 07.01.1935 - 2 D 1384/34

    1. Wann darf trotz des Verbotes der Schlechterstellung in dem neuen Urteil auf

    Auszug aus BGH, 25.10.1972 - 2 StR 422/72
    Die danach allein in Betracht kommende generell-objektive Betrachtungsweise aber kann wiederum nicht zu einem eindeutigen Ergebnis führen, weil die beiden Maßregeln je nach Lage des Einzelfalles und der Entwicklung des Verurteilten während des Vollzuges von einmal größerer, einmal geringerer Schwere für den Betroffenen sind (vgl. dazu den ohne Ergebnis gebliebenen Versuch des Reichsgerichts in RGSt 69, 76, durch Abwägung der Vor- und Nachteile der Sicherungsverwahrung und der nach früherem Recht zulässigen Entmannung die schwerere der beiden Maßregeln zu bestimmen).
  • BGH, 04.05.1977 - 2 StR 9/77

    Geldstrafe von weniger als fünf Tagessätzen - Geldstrafen im Sinne des

    Der Angeklagte soll bei seiner Entscheidung darüber, ob er von einem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch machen will, nicht durch die Besorgnis beeinträchtigt werden, es könne ihm durch die Einlegung des Rechtsmittels ein Nachteil in Gestalt härterer Bestrafung entstehen (BGHSt 7, 86 f; 11, 319, 323; BGH NJW 1973, 107 f).
  • OLG Celle, 13.09.2000 - 33 Ss 73/00

    Verschlechterungsverbot; Jugendstrafrecht ; Sanktion; Erledigung; Umwandlung;

    Diesem Verbot, das nach § 2 JGG auch im Jugendstrafrecht Anwendung findet (vgl. LR-Gollwitzer, StPO 24. Aufl. § 331 Rn. 49; Brunner/Dölling, JGG 10. Aufl. § 55 Rn. 21 - jeweils m. w. N.), liegt der Gedanke zu Grunde, dass der Angeklagte bei seiner Entscheidung darüber, ob er von einem Rechtsmittel Gebrauch machen soll, nicht durch die Besorgnis abgehalten werden darf, es könne ihm durch die Einlegung des Rechtsmittels ein Nachteil entstehen (BGHSt 7, 86; 25, 38, 40; Kleinknecht/Meyer-Goßner a. a. O. § 331 Rn. 1 m. w. N.).
  • OLG Celle, 22.12.2011 - 32 Ss 116/11

    Reichweite des strafprozessualen Verbots der Schlechterstellung im Fall eines

    Das in §§ 358 Abs. 2 Satz 1, 321 Abs. 1 StPO kodifizierte Verbot der Schlechterstellung trägt dem Grundsatz Rechnung, dass ein Angeklagter bei seiner Entscheidung über die Einlegung eines Rechtsmittels nicht durch die Besorgnis beeinträchtigt werden soll, es könne ihm dadurch ein Nachteil entstehen (BGHSt 7, 86; BGHSt 25, 38; vgl. auch Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 331 Rdnr. 1).
  • BGH, 27.03.1990 - 1 StR 128/90

    Voraussetzungen für die Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus -

    Für den Fall, daß das Landgericht auch in der neuen Hauptverhandlung die Voraussetzungen einer Unterbringung nach § 63 StGB nicht feststellen würde, wird auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25. Oktober 1972 (BGHSt 25, 38 [BGH 25.10.1972 - 2 StR 422/72]) hingewiesen.
  • OLG Celle, 22.12.2011 - 32 Ss 116/111

    Verfahrensverzögerung, Kompensation, Schlechterstellungsverbot

    Das in §§ 358 Abs. 2 Satz 1, 321 Abs. 1 StPO kodifizierte Verbot der Schlechterstellung trägt dem Grundsatz Rechnung, dass ein Angeklagter bei seiner Ent-scheidung über die Einlegung eines Rechtsmittels nicht durch die Besorgnis beeinträchtigt werden soll, es könne ihm dadurch ein Nachteil entstehen (BGHSt 7, 86; BGHSt 25, 38; vgl. auch Meyer Goßner, StPO, 54. Aufl., § 331 Rdnr. 1).
  • BGH, 22.04.2003 - 3 StE 2/02

    Bejahung eines hinreichenden Tatverdachts hinsichtlich der Bildung einer

    Für die Prüfung des dringenden Tatverdachts durch den Senat ist hier ohne Belang, ob an der Rechtsprechung festgehalten werden kann, daß bei der Entscheidung über die sofortige Beschwerde gegen einen Beschluß des erstinstanzlich tätig werdenden Oberlandesgerichts, durch den die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt wird, der vom Oberlandesgericht angelegte - rechtlich unbedenkliche - Maßstab tatrichterlicher Überzeugungsbildung nicht außer Betracht gelassen werden kann (BGHSt 25, 39 [BGH 25.10.1972 - 2 StR 422/72] ).
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